Barrierefreie digitale Veranstaltungen – viel mehr als nur eine Frage der Tools

verschiedenfarbige gezeichnete Hände, eine davon mit einem angedeuteten Rollstuhl (Symbolbild für das Thema barrierefrei im Netz)
© Robert Kneschke / Fotolia

Bei digitalen Treffen und Veranstaltungen haben Organisator:innen die Qual der Wahl: Sie müssen sich aus der Vielzahl von Videokonferenzdiensten und Tools zur Zusammenarbeit für die für sie passenden Dienste entscheiden. Im Hinblick darauf, digitale Veranstaltungen möglichst barrierefrei, also wirklich für alle zugänglich zu machen, werden auch wir immer wieder nach „barrierefreien Tools“ gefragt. Doch was bedeutet das genau?

Vorteile von digitalen Veranstaltungen

Zunächst einmal: Allein das Format einer Online-Veranstaltung kann auch für Menschen mit Behinderungen Vorteile bieten:

  • Die Anreise zum Veranstaltungsort entfällt und damit auch alle Fragen, die sich hinsichtlich barrierefreier Mobilität stellen, zum Beispiel: Welche Verkehrsmittel führen zum Ziel? Ist der Veranstaltungsraum rollstuhlgeeignet?
  • Auch Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung können davon profitieren, dass sie am heimischen Rechner vertraute Funktionalitäten haben, Inhalte zu vergrößern oder sich vorlesen zu lassen. Das ist bei einer Präsentation in einer Präsenzveranstaltung nicht der Fall.
  • Schwerhörigen Personen kann es leichter fallen, am heimischen Laptop zuzuhören, als in einem Seminarraum mit zusätzlichen Störgeräuschen.
  • Digitale Veranstaltungen könnten sogar Menschen ansprechen, die grundsätzlich nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, beispielsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sozial herausfordernde Situationen oder generell Kontakt mit vielen Personen meiden.

Jedoch können gerade Veranstaltungen, die online stattfinden, auch Menschen ausschließen, beispielsweise durch Angst vor technischen Schwierigkeiten oder dadurch, dass genutzte Programme und Tools nicht barrierefrei nutzbar oder allein dadurch, dass sie viel zu komplex sind.

Wer also möchte, dass möglichst alle Menschen an einer digitalen Veranstaltung teilnehmen können, kann bei der Planung folgende Punkte bedenken:

Wahl des Videokonferenzprogramms

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat verschiedene Videokonferenzprogramme auf Aspekte der Barrierefreiheit hin überprüft und einen entsprechenden Vergleich (Stand Juli 2021) erstellt. Folgende Programme wurden dabei untersucht: Adobe Connect, BigBlue Button, Cisco Webex, Google Meet, GoTo Meeting, Jitsi Meet, Microsoft Teams, Skype und Zoom.

Ein klarer „Gewinner“ wird nicht genannt. Denn der Einsatz einer Software ist auch immer abhängig von zwei Faktoren: zum einen vom Nutzungskontext. Hier stellen sich Fragen wie: Um welche Art von Veranstaltung handelt es sich? Ist es ein Meeting unter Kolleg:innen, ein Vortrag, digitaler Unterricht? Inwiefern gibt es Beteiligung des Publikums/der Teilnehmer:innen? Zum anderen haben Nutzer:innen je nach Art der Einschränkung unterschiedliche Bedürfnisse, die es ggf. im Vorfeld abzufragen gilt. Es gibt also nicht die eine Lösung, die alle Anforderungen erfüllt.

Für Menschen mit Sehbehinderung ist beispielsweise wichtig, dass das Videokonferenzprogramm mit Screenreadern kompatibel ist. Dies ist auch ein Kriterium in der oben genannten Untersuchung. Darüber hinaus hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) auch eine Checkliste erstellt. Mit dieser können Konferenzplattformen dahingehend überprüft werden, inwiefern sie speziell für sehbehinderte Nutzer:innen barrierefrei sind.

Unabhängig vom genutzten Videokonferenzprogramm kann es insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen sinnvoll sein, Präsentationen (in barrierefreier Form!) vorab an die Teilnehmenden zu versenden und die visuell sichtbaren Informationen beim Vortrag auch zu verbalisieren. Denn während einer Videokonferenz geteilte Informationen (Bildschirm, Präsentation etc.) sind für blinde Menschen oft nicht zugänglich.

Deutsche Gebärdensprache und Schriftsprache

Gehörlose Menschen und auch viele Menschen mit Hörbehinderung brauchen eine Übertragung der gesprochenen Inhalte in Deutsche Gebärdensprache (DGS) – beispielsweise durch eine in Gebärdensprache dolmetschende Person, die in einem zusätzlichen Fenster in der Videokonferenz zu sehen ist. Das sollte bei der Planung der Veranstaltung beachtet werden; das Buchen von Gebärdendolmetscher:innen bedarf eines gewissen Vorlaufs. Zu finden sind geeignete Personen beispielsweise über regionale Berufsverbände. Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V. listet entsprechende Verbände auf.

Auch eine Live-Untertitelung in Deutsche Schriftsprache kann sinnvoll sein. Videokonferenzprogramme bieten mittlerweile auch für Deutsch automatische Spracherkennung an, so beispielsweise MS Teams (Live Captions) oder Zoom (Live-Transkription). Dabei wird das Gesprochenen automatisch in Schrift umgewandelt und in der Videokonferenz eingeblendet. Allerdings ist die Qualität der Ergebnisse hier sehr unterschiedlich. Gerade auch bei Fachbegriffen werden sich die Programme schwer tun. Alternativ lassen sich hier Schriftdolmetscher:innen buchen, die technikgestützt eine Wort-zu-Wort-Dolmetschung des gesprochenen Wortes vornehmen. Inbesondere bei fachbezogenen Inhalten besteht hier der Vorteil, dass die Dolmetscher:innen sich auf ihre Einsätze intensiv vorbereiten und die Spracherkennung mit entsprechendem Fachvokabular im Vorfeld „füttern“ können. Unbekannte Wörter werden per Tastatur eingegeben. Auf diese Weise haben gehörlose oder schwerhörige Menschen die Möglichkeit, gesprochene Inhalte live mitzulesen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. beispielsweise listet auf seiner Website zertifizierte Schriftdolmetscher:innen nach Bundesland sortiert auf.

Leichte Sprache

Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten können Texte oft nicht gut verstehen. Denn wer nur geringe Lesefähigkeit besitzt, tut sich schwer mit langen Worten, Fremdwörtern und komplexen Sätzen. Daher kann es sinnvoll sein, Inhalte auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form des Deutschen. Sie beruht auf festgelegten Regeln: So darf der Text nur aus kurzen Sätzen und einfachen Wörtern bestehen. Außerdem gibt es zusätzlich Bilder, die beim Verstehen helfen. Von Texten in Leichter Sprache profitieren auch Personen, die nur wenig Deutsch verstehen oder nicht gut lesen können sowie Menschen mit Demenz. Das Netzwerk Leichte Sprache erklärt, was Leichte Sprache ist (in Leichter Sprache) und listet die Regeln in einem PDF auf. Für die Übersetzung der Inhalte in Leichte Sprache gibt es zahlreiche Dienstleister. Viele davon sind auch Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.

Bei digitalen Veranstaltungen könnten also Schriftdokumente wie Einladung, Programm, aber auch Ergebniszusammenfassungen in Leichte Sprache übersetzt werden. Leichte Sprache kann man aber auch sprechen. Daher gibt es die Möglichkeit, während der Konferenz gesprochene Inhalte übertragen zu lassen. Dies kann in Form von (Live-)Untertiteln geschehen oder durch eine live dolmetschende Person. Auch für diese Tätigkeiten gibt es entsprechende Anbieter.

Für Vortragende kann es hilfreich sein, sich mit den Regeln der Leichten Sprache vertraut zu machen. Weitere Tipps zum Thema „Leicht Sprechen“ finden sich ind der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Allgemeine Tipps

Allgemein kann es – für alle Menschen – hilfreich sein,folgende allgemeine Tipps zu berücksichtigen:

  • Grundsätzliche Regeln zum Ablauf der Veranstaltung zu Beginn zu kommunizieren: Wer spricht wann? Welche Kanäle können genutzt werden, um Fragen zu stellen? Und gibt es ggf. alternative Wege, wenn einer dieser Kanäle nicht nutzbar ist? Beiträge im Chat können beispielsweise durch die Moderation vorgelesen werden, damit hier keine Informationen verloren gehen.
  • Technik-Anleitungen können Berührungsängste abbauen. Für Zoom gibt es beispielsweise eine bebilderte Anleitung in einfacher Sprache. Auch ein Technik-Test vorab könnte angeboten werden.
  • Auf gute Audio- und Videoqualität sowie eine gute Internetverbindung achten.
  • Durch Stummschalten aller Mikrofone außer dem der:des Vortragenden Nebengeräusche vermeiden.
  • Wortbeiträge immer mit Kamerabild (vorher festlegen) und ggf. mit Nennung des Namens (mit den Dolmetscher:innen absprechen).
Was beachten beim Einsatz von Tools?

Tools werden in Videokonferenzen gerne zur Publikumsbeteiligung bei Vorträgen eingesetzt, aber auch, um kollaborativ im Team zu arbeiten. Ein Beispiel: Die Veranstalter:innen einer digitalen Videokonferenz wollen ein Whiteboard für eine interaktive Ideensammlung einsetzen. Dieses Tool könnte für Menschen mit motorischen oder Seheinschränkungen eine Barriere darstellen. Das heißt aber nicht unbedingt, dass auf den Einsatz dieses Tools verzichtet werden muss. Jedoch sollte im Vorfeld überlegt werden, wie die Beiträge dieser Personen in die Ideensammlung eingetragen werden können. Können sich diese per Mikrofon äußern und eine andere Person trägt die Ideen in die Mindmap? Oder ist der Chat nutzbar? Ein Gespräch mit den entsprechenden Personen im Vorfeld der Veranstaltung kann hier weiterhelfen.

Für den Einsatz von Tools sind also folgende Fragen hilfreich:

  1. Was bezwecke ich mit dem Einsatz des Tools?
  2. Welche Bedarfe hat meine Zielgruppe?
  3. Kann die Zielgruppe das Tool ohne Barrieren nutzen (ggf. vorher fragen!) oder braucht es einen alternativen Zugangsweg, um teilhaben zu können? (Und vielleicht auch: Gibt es möglicherweise ein Tool mit gleicher Funktionalität, aber weniger Barrieren für meine Zielgruppe?

Zu einzelnen Tools gibt es Erfahrungswerte, auf die zurückgegriffen werden können. So ist das Netzwerk Inklusion mit Medien beispielsweise der Frage nachgegangen, wie das Tool Padlet barrierefrei nutzbar ist. Kleinere Hinweise zur Barrierearmut verschiedener Tools (konkret: Cryptpad, Etherpad, Google Docs, Padlet, Miro, Mentimeter und Slack) gibt es in einer empfehlenswerten Broschüre vom Paritätischen Gesamtverband zum Thema digitale Veranstaltungen.

Fazit

Um digitale Veranstaltungen möglichst barrierefrei, oder zumindest barrierearm zu planen, bedarf es also auf jeden Fall einer intensiven Vorbereitung. Das Anfragen von Gebärden- oder Schriftdolmetscher:innen braucht etwas Vorlaufzeit; für deren Einsatz müssen auch entsprechende Gelder eingeplant werden! Auch sollte mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung stehen. So können die besonderen Bedarfe von Teilnehmer:innen mit Behinderung mitgedacht werden. Diese könnten, wie oben erwähnt, auch bereits bei der Anmeldung abgefragt werden. Denn: Je genauer die Zielgruppe bekannt ist, desto besser lassen sich passende Angebote schaffen, an denen alle teilhaben können.

Zusammengefasst: Barrierefreiheit beschränkt sich nicht auf die Frage nach einem bestimmten Tool. Die Frage ist vielmehr die nach den Bedarfen der Zielgruppe. Denn nur so können digitale Veranstaltungen geplant werden, an denen alle teilhaben können.

Weitere Informationen zum Thema digitale Veranstaltungen:

  • Informationen zu barrierefreien Online-Veranstaltungen von netz-barrierefrei.de
  • Allgemeines zum Thema barrierefreie Veranstaltungen (auch technische Aspekte) von der Aktion Mensch
  • ein Leitfaden Online-Konferenz-Tools von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
  • Thinh-Lay Wonesky schreibt zum Thema barrierefreie Gestaltung von virtuellen Events. Sie geht auch der Frage nach, wie barrierefrei Zoom und MS Teams sind.
  • gibt Tipps für barrierefreie Videokonferenzen, u.a. zum Thema Live-Untertitelung
  • Eine kleine Handreichung zum Thema Barrierefreiheit mit Zoom(Edit 09.11.2023: Link entfernt, Handreichung nicht verfügbar) haben die Kommune Inklusiv Erlangen und die Kommune Inklusiv Nieder-Olm erstellt

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