#DigitaleBildung – Anmerkungen zur Diskussion

#DigitaleBildung - Diskussionsrunde verschiedener Teilnehmer
Bild: Clearingstelle Medienkompetenz

Rund 90 Teilnehmende aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung diskutierten am 15.12.2015 bei der medienpädagogischen Trendtagung „Digital 2020: Auftrag für Politik, Gesellschaft und Medien” Auswirkungen des digitalen Wandels auf schulische und außerschulische Bildung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Entschließungsantrag der großen Koalition „Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden” vom März des Jahres. Die nachfolgenden Thesen sind Zusammenfassung und Interpretation dieser Diskussion aus Sicht der Veranstalter. Sie weisen damit zugleich auf die notwendige weitere Debatte um Medienbildung in Zeiten der Digitalisierung hin.

  1. Der Begriff Digitale Bildung ist nur als #hashtag sinnvoll! Denn es geht entweder um Bildung in Bezug auf Digitalisierung (also Medienbildung) oder um Bildung mit digitalen Medien (also Mediendidaktik) – wobei offen ist, ob sich alle Diskutanten über die verwendeten Begriffe einig sind? Z.B. wird der Begriff Medienkompetenz seit über 40 Jahren immer wieder neu erklärt; ob er überhaupt definiert werden kann ist, ist strittig (Heinz Moser).
  2. Wenn es um Medienbildung geht, dann ist das weit mehr als Informatik oder informatische Bildung. Es geht vor allem darum, eine kritisch-konstruktive Haltung zum Umgang mit digitalen Medien zu entwickeln – als eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung einer digitalen Souveränität.
  3. Und das heißt Vermittlung von Medienkompetenz mit einem Fokus auf kritische Reflexivität. Hierfür müssen Formate generiert werden, die es ermöglichen, eine solche zu entwickeln. Und das heißt auch: Medienpraxis und Produktion digitaler Medien muss Bestandteil von Medienbildung sein.
  4. Ein Schwerpunkt ist die Bildung von LehrerInnen und DozentInnen in allen Aus-, Fort , und Weiter-Bildungsgängen. Dazu braucht es länderübergreifende Standards – wie sind diese verbindlich zu etablieren?
  5. Von den Antragstellern wird eine Lockerung des Kooperationverbots gefordert. Aufhänger dafür ist der Art. 91b GG, der “in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre” eine Zusammenwirkung von Bund und Ländern zulässt. Ob diese Grundgesetzänderung notwendig ist, bleibt offen. Aber auch vorher schon kann der Bund Modellprojekte anschieben und good practice fördern. In diesem Sinne ist die strukturelle Verankerung von Medienbildung als Querschnittssaufgabe und nicht als Schulfach in allen pädagogisch relevanten Studien- und Ausbildungsgängen voranzutreiben.
  6. Im Mittelpunkt aller Überlegungen muss der Mensch – als Kind, Schüler, Auszubildender etc. – stehen! D.h. es geht nicht primär um Ökonomie und Employability für die IT-Wirtschaft oder Industrie 4.0, sondern es geht um Partizipation aller an der Gesellschaft – unter den Bedingungen der gegenwärtigen Entwicklungen, die unter Digitalisierung zusammengefasst sind.
  7. Wir brauchen nicht primär Ausstattung, sondern die Freiheit kreativ mit Medien zu arbeiten. D.h. die Geräte sind nicht die Lösung, sondern wir brauchen das Bewusstsein der Lehrenden (i.S. einer kritische kreativen Haltung und entsprechendem Nutzungsinteresse). Industrie bildet bereits digital aus
  8. “Durch das bestehende #Urheberrecht fahren Lehrkräfte mit angezogener Handbremse.” Es braucht eine wissenschafts- und zitationsfreundliche Reform des UrhR, die für 2016 angekündigt wurde, sowie eine Entwicklung von CC-Lizenzen. Darüber hinaus brauchen wir mehr Mut machende Projekte und Botschaften an Lehrkräfte, um diese in die Entwicklung einzubeziehen
  9. Die Eltern- und Familienbildung darf ebenso wenig vergessen werden wie die frühkindliche Bildung – um gegen den diagnostizierten Knowledge Gap (vgl. DIVSI U9-Studie) anzugehen. Prekäre bzw. bildungsferne Milieus stellen nach wie vor eine besondere Herausforderung sowohl hinsichtlich Ausstattung wie pädagogischer Zugänge dar.
  10. Auch wenn der Antrag bewusst auf Schule fokussiert, darf die Erwachsenenbildung nicht ausgeblendet werden, wenn digitale Bildung mehr sein soll als gerüstet zu sein für die unter der Chiffre “Industrie 4.0” beschriebenen veränderten Anforderungen an die (künftige) Berufswelt.
  11. Für den schulischen Kontext kann es nicht um eine Frontstellung Lehrer – Schüler gehen (wer hat mehr Kompetenzen bzw. wer lernt von wem), sondern partizipative Formen des miteinander Lernens sind gefordert!
  12. Denn Digitale Bildung erschöpft sich nicht in letztlich utilitaristischen Überlegungen, sondern es geht um die Partizipation aller an den Entwicklungen, die unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft fundamental betreffen. Und das ist dann nicht mehr und nicht weniger als die Frage nach der Gestaltung unseres Gemeinwesens und wie wir zukünftig miteinander leben, lernen und arbeiten wollen.

Prof. Andreas Büsch / Peter Holnick

Das könnte Sie auch interessieren:

2 Comments

  1. Pingback: Alumni-Treffen #mepps 2020 | Clearingstelle Medienkompetenz

  2. Pingback: Woran wir gerade arbeiten – April 2023 | Clearingstelle Medienkompetenz

Comments are closed.