“Ohne Altersbeschränkung” gibt es nicht

Drei Kinder schauen auf ein Smartphone, welches das mittlere Kind in den Händen hält.
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Wie Kinder und Jugendliche lernen, mit Medien umzugehen

Es kracht und blitzt – ein Schatten gleitet dämonisch über eine Wand, vor der ein Mädchen mit angstvoll aufgerissenen Augen steht: Was klingt wie eine Sequenz aus einem aktuellen Horror-Computerspiel ist in Wirklichkeit eine Szene aus einem alten Stummfilm in schwarz-weiß. Und halbwegs medienerfahrene (Schul-)Kinder und Jugendliche sind damit wirklich nicht mehr zu schocken. Worum geht es also beim Jugendmedienschutz heute?

Strenge Gesetze

In keinem anderen europäischen Land ist der Jugendschutz so hoch verankert wie in Deutschland: die grundlegenden Freiheitsrechte gemäß Artikel 5 Grundgesetz sind beschränkt durch die “gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend” (Absatz 2). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Heranwachsende nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.

Neben einer Reihe von allgemeinen Bestimmungen und Regelungen zum Beispiel zum Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, zu Alkoholausschank und Tabakkonsum gibt es daher im Jugendschutzgesetz einen eigenen Abschnitt zum Bereich der Medien. Diese Regelungen auf Bundesebene gelten aber nur für die sogenannten Trägermedien. Grundsätzlich werden alle Medien mit Ausnahme von Tonträgern und Druckerzeugnissen nach den Altersstufen in Paragraf 14 des Jugendschutzgesetzes eingeteilt und – sofern sie auf Datenträgern vertrieben werden – mit farbigen Kennzeichen entsprechend deklariert.

Welches Medium als ab welchem Alter freigegeben wird, ist die Sache von sachverständigen Prüferinnen und Prüfern in zwei Institutionen: Filme werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und Computerspiele von der USK (Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle) begutachtet. Allerdings prüfen diese Selbstkontrolleinrichtungen lediglich, ob Inhalte für bestimmte Altersgruppen schädlich sein könnten, nicht, ob sie für diese Altersgruppe verständlich sind. Deswegen bedeutet eine Freigabe “ohne Altersbeschränkung”, also theoretisch ab 0 Jahren, natürlich nicht, dass dieses Medium für Kleinstkinder geeignet wäre.

Ähnliche Einrichtungen gibt es auch für Fernsehen und Internet, wobei die gesetzliche Grundlage dafür eine andere ist: da für den Rundfunk aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik die Bundesländer zuständig sind, sind auch die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen für Rundfunk und Telemedien Sache der Länder, die diese in einem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) gemeinsam regeln. Dieser sieht unter anderem technische Einschränkungen wie so genannte Jugendschutzfilter für Internet-Inhalte oder zeitliche Einschränkungen bei der Verbreitung von Medien vor. So dürfen Filme, die für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet sind erst ab 22:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Regeln und ihre Grenzen

Auf den ersten Blick scheint somit ein recht umfassender Jugendmedienschutz zu bestehen. In der Praxis stoßen die Regelungen aber schnell an ihre Grenzen: wie kann sichergestellt werden, dass um 22:00 Uhr tatsächlich keine Kinder unter 16 Jahren mehr vor dem Fernseher sitzen? Auch die zeitversetzte Verfügbarkeit von Filmen in Mediatheken kann umgangen werden. Und diese rechtlichen Regelungen sind natürlich auf Deutschland beschränkt; selbstverständlich können Kinder und Jugendliche auch Filme, Spiele und andere Medien von Servern abrufen, die außerhalb von Deutschland stehen.

Auch die Freigaben nach den Altersgruppen des Jugendschutzgesetzes bedeuten nicht, dass diese Medien unbedingt für eine bestimmte Altersstufe pädagogisch wertvoll sind. So können Inhalte und Darstellung in Filmen, die für eine bestimmte Altersstufe freigegeben sind, sensiblere und weniger medienerfahrene Kinder durchaus erschrecken oder verängstigen.

Was also tatsächlich für den Entwicklungsstand ihrer Kinder angemessen ist, müssen Eltern, Pädagogen und Erzieherinnen immer wieder selbst beurteilen. Und das bedeutet angesichts der zunehmenden Medienkonvergenz nicht nur, sich mit den Medien und deren Inhalten selbst auseinanderzusetzen, sondern auch mit Fragen der Mediennutzung und des Zugangs zu Medien.

Dabei sollte der Erziehungsstil von einer grundsätzlich positiven Haltung geprägt sein: Medien sind nichts Schlimmes, sondern gehören selbstverständlich zu unserer Lebenswelt und auch bereits zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen dazu. Und Kinder stets überwachen zu wollen macht sie nicht unbedingt zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten; es braucht auch Vertrauen im pädagogischen Umgang – und ein klares Verhalten als Vorbild!

Letztlich werden alle technischen und rechtlichen Regelungen immer wieder durch neue Inhalte und Entwicklungen im Bereich der Medien überholt sein. Daher wird es zunehmend wichtiger werden, den Jugendmedienschutz, wie wir ihn bisher kennen, um wirksame Angebote für einen erzieherischen Jugendmedienschutz zu ergänzen.

Medienkompetenz als Ziel

So wie ein Kleinstkind maximalen Schutzes bedarf und ein Erwachsener mit 18 Jahren eben hinreichend medienkompetent sein sollte, müssen sich die Anstrengungen ergänzen und ablösen: während der regulative Jugendmedienschutz mit der Zeit abnehmen sollte, muss der erzieherische im Verlauf der Kindheit und Jugend immer mehr gestärkt werden. Das Ziel sind und bleiben Kinder und Jugendliche, die medienkompetent sind – also sich selbst und anderen gegenüber verantwortlich mit Medien umgehen – und selbstbewusst über ihre Mediennutzung entscheiden. Und dazu gehört auch Selbstschutz, sprich: aus einer Haltung der eigenen Stärke heraus das abzulehnen, was für mich nicht gut ist.

Zum Video “Jugendmedienschutz” aus der Serie “…und es hat Klick gemacht”

Autor: Prof. Andreas Büsch, Leiter der Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der Katholischen Hochschule Mainz

Service: Weiterführende Links

Einen praxisorientierten Überblick über Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendmedienschutzinstitutionen in Deutschland bietet die Broschüre “Wegweiser Jugendmedienschutz” der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPJM). Sie kann kostenlos als PDF heruntergeladen werden.

Zudem bietet die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (fsm) für Pädagogen und Lehrer Unterrichtsmaterialien an, die einen umfassenden Überblick über Funktionsweisen, Institutionen und Kriterien des Jugendmedienschutzes beinhalten. Die Materialien unterstützen Jugendliche dabei, das System verstehen zu lernen, seine Grundlagen zu analysieren und zu diskutieren. Die Materialien können kostenlos heruntergeladen werden.

Ausführliche Infos zu Jugendschutzfiltern für PC, Smartphones und Tablet hat die EU-Initiative Klicksafe zusammengestellt.

Einen Überblick über medienpädagogische Materialien zum Thema “Jugendschutz” bietet mekomat.de.

[Edit 06.04.2022: Link zu Klicksafe aktualisiert]

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