“Ohne Altersbeschränkung” gibt es nicht

Es kracht und blitzt – ein Schatten gleitet dämonisch über eine Wand, vor der ein Mädchen mit angstvoll aufgerissenen Augen steht: Was klingt wie eine Sequenz aus einem aktuellen Horror-Computerspiel ist in Wirklichkeit eine Szene aus einem alten Stummfilm in schwarz-weiß. Und halbwegs medienerfahrene (Schul-)Kinder und Jugendliche sind damit wirklich nicht mehr zu schocken. Worum geht es also beim Jugendmedienschutz heute?

JMStV reloaded!? Oder: Was soll das?

Nach mehreren Überarbeitungen wurde 2010 eine Novellierung des JMStV beschlossen, die letzlich am Veto von Nordrhein-Westfalen scheiterte. Einstweilen ist also der seit 2003 bestehende JMStV in Kraft. Nun liegt seit einer Woche ein neuerlicher Entwurf für eine JMStV-Novelle (JMStV-E) vor, der durchweg negativ beurteilt wird – zu Recht, wie wir finden!