Fast zwei Jahre ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun in Kraft. Das Gleiche gilt für das daran angelehnte Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) der Katholischen Kirche bzw. das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DKS-EDG). Dabei scheint sich die erste Aufregung etwas gelegt zu haben. Denn die befürchtete Abmahnwelle durch Datenschutzbehörden ist ausgeblieben. Viele Unsicherheiten mussten erst einmal geklärt werden – oder sind bislang immer noch nicht rechtssicher geklärt.
Dies kann aber keinesfalls als Grund dienen, sich auszuruhen. Gerade für kirchliche Stellen muss der Schutz der persönlichen Daten Dritter ein zentrales Anliegen sein. Denn in pastoralen Bezügen geht es häufig um besonders schützenswerte Daten. Es gilt schließlich nicht, Daten an sich zu schützen, sondern Menschen. Menschen, die durch diese Daten identifizierbar und gegebenenfalls in ihrer Privatheit und damit ihn ihrer Würde beeinträchtigt werden.
Auf der anderen Seite muss auch ein vernünftiges Arbeiten möglich sein, damit nicht Datenschutz-Regelungen „eine menschennahe Seelsorge ebenso wie eine transparente, zeitgemäße Kommunikation behindern“ (Datenschutz pastoral weiterentwickeln; Stellungnahme von Medienexperten und Internetseelsorge-Beauftragten).
Dies ist keineswegs als Freibrief für Unternehmen gemeint, die nach wie vor eine fehlende Datenschutz-Sensibilität an den Tag legen, weil das Sammeln von Daten von KundInnen und NutzerInnen nun mal ihr Geschäftsmodell ist. Und in pastoralen wie in pädagogischen Bezügen muss es eine sensible Abwägung von berechtigten Interessen der Zielgruppenerreichung einerseits und Datenschutzproblemen der dafür genutzten Kanäle, Dienste und Apps andererseits geben.
Wir brauchen Kommunikation zum Leben
Schließlich ist Kommunikation ein Grundbedürfnis des Menschen, der als geschöpfliches Abbild Gottes auf Beziehung und Kommunikation hingeordnet ist. Insofern muss es auch weiterhin eine vernünftige Offenheit der Nutzung von digitalen Kommunikationskanälen geben. Ein Rückschritt in die Zeit von ausschließlich direkter oder analog-medialer Kommunikation ist ahistorisch und unsinnig. Denn Austausch, sei er bilateral, in Gruppen oder in größeren Sozialformen bis hin zur gesamten Gesellschaft ist notwendig! Im Entwurf eines Thesenpapiers der Deutschen Bischofskonferenz heißt es dazu: „Menschen müssen sich anderen Menschen aussetzen, da sonst keine Gemeinschaft und keine Gesellschaft entstehen und weiterentwickelt werden können. Das Personalitätsprinzip steht in Balance zum Solidaritäts- und Gemeinwohlprinzip. Insofern ist bei der Regulierung von personenbezogenen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung so auszugestalten, dass die Regulierung Kommunikation und Vergemeinschaftung nicht zu sehr behindern und die gleichwertigen Grundrechte der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ebenso zum Tragen kommen.“
Damit ist wiederum eine Abwägung von Gütern angesprochen. Dazu braucht es einerseits eine rechtliche Rahmung, andererseits aber auch eine entsprechende Bildung aller Beteiligten, um diese Abwägung angemessen umsetzen zu können. Zum einen ist es wichtig zu wissen, welche Daten in digitalen Medien gesammelt und verbreitet werden. Zum anderen müssen wir verantwortliche Entscheidungen treffen, welche Kommunikationskanäle wir wann mit wem und für welche Inhalte nutzen – all das sind Bestandteile von Medienkompetenz!
Wir haben Ihnen dazu Materialien / Hinweise / Links zusammengestellt …
• Arbeitshilfe Datenschutz
• Kinder. Bilder. Rechte.
• Wie wir leben wollen. Chancen und Risiken der digitalen Zukunft
• Urheber- und Bildrechte – nicht alles, was geht, ist auch erlaubt
• „Alexa, was hältst du von Jugendschutz?“
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