Datenschutz pastoral weiterentwickeln

Eine Frau hält sich einen Finger an die Lippen
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Gemeinsame Stellungnahme von Medienexperten und Internetseelsorge-Beauftragten

Auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 07.06.2018 im Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen haben die anwesenden Expertinnen neben anderen Fragen auch eine Stellungnahme zum neuen Kirchlichen Datenschutz-Gesetz (KDG) vereinbart. Diese wurde heute veröffentlicht.

Darin fordern die beteiligten Mitglieder der Expertengruppe Social Media der Publizistischen Kommission sowie der Konferenz der Internetseelsorge-Beauftragten, den im KDG vorgesehenen Zeitraum von drei Jahren für eine Überprüfung der am 24. Mai 2018 in Kraft getretenen Regelungen wirklich zu nutzen. Denn „bei der Umsetzung und Anwendung des KDG durch die kirchliche Datenschutzaufsicht und diözesane Behörden sehen wir jedoch zur Zeit einige Probleme, die eine menschennahe Seelsorge ebenso wie eine transparente, zeitgemäße Kommunikation behindern“, so die AutorInnen der Stellungnahme.

Dass Datenschutz nicht nur eine juristische Vorgabe sein darf, sondern eine entsprechende Datenschutzsensibilität aufgrund des christlichen Menschenbildes und der Prinzipien der Katholischen Soziallehre eine zentrale Forderung für kirchliche MitarbeiterInnen im Hauptberuf wie im Ehrenamt sei, hatte die Publizistische Kommission zuletzt in ihrem netzpolitischen Papier „Medienbildung und Teilhabegerechtigkeit“ dargelegt. Auf dieses Papier und dessen Motivation beziehen sich die ExpertInnen ausdrücklich, wenn Sie kritisieren, dass „praxisnahe Erläuterungen und klare, verständliche Handlungsanweisungen“ zur Umsetzung des berechtigten Anliegens fehlen.

Konkret fordern Sie u.a. „einen Generator für KDG-konforme Datenschutzerklärungen, mindestens aber eine Sammlung von Mustertexten“ und eine grundsätzliche Überprüfung des Verbots von Messengern wie WhatsApp, das in einigen Diözesen bereits in Kraft ist. Denn “solange der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen besteht, wäre eine Nutzung von WhatsApp nach KDG unter bestimmten Bedingungen möglich“.

Dass eine rein juristische Beschäftigung mit dem Datenschutz wenig zielführend ist, klingt in der Stellungnahme ebenfalls deutlich an; offensichtlich wurde vor dem Inkrafttreten des KDG einen Tag vor dem Inkrafttreten der EU-DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetztes keine Beschäftigung außerhalb des Kreises der diözesanen Datenschutzbeauftragten erwogen. Dazu stellen die ExpertInnen fest: „Eine rein juristische Betrachtung sorgt nicht für die notwendige Datenschutzsensibilität im Sinne einer Verinnerlichung von verantwortungsbewusstem Umgang mit personenbezogenen Daten. Daher braucht es zur Stärkung des Datenschutzes neben praktischen Handreichungen auch medienpädagogische Konzepte, die Datenschutz als Bildungsaufgabe praxisnah umsetzen.“

Der vollständigen Text der Stellungnahme findet sich auf der Website der Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral sowie als PDF zum Download.

[Update, 14.08.2018] Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Liste häufiger Fragen zum Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) veröffentlicht. Hier finden sich 19 allgemeine, aber auch praktische Antworten auf konkrete Fragen.

Hinweis: die Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz ist durch ihren Leiter, Prof. Andreas Büsch, in der Expertengruppe Social Media der Publizistische Kommission und an der Erarbeitung der Stellungnahme beteiligt.

[Edit 03.09.21: defekter Link entfernt]

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  1. Pingback: Datenschutz – eine Bildungsaufgabe | Clearingstelle Medienkompetenz

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