Sharing und Urheberrecht – Teilen im Netz

Symbolbild Urheberrecht
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Zwei Mausklicks und das Bild ist online geteilt oder das Musikstück „als Sicherungskopie“ an Freunde verschickt. Und für eine Collage für die Website finden wir natürlich dank Bildersuche bei Google, Duckduckgo und anderen Suchmaschinen ganz schnell die passenden Motive. Großartige Möglichkeiten – aber ist das eigentlich erlaubt?

Vom Besitzen zum Leihen

Remixes, mashups und Teilen von Bildern, Musik und Videos – die Digitalisierung bietet allen Menschen, die Freude an kreativer Arbeit mit Medien haben, hervorragende Möglichkeiten. Nie zuvor war es schneller und ohne Qualitätsverlust möglich, Medien zu kopieren, zu teilen, zu überarbeiten, neu zu arrangieren und wieder zur Verfügung zu stellen. Das heißt: jede und jeder kann mit einfachen Mitteln zum Urheber werden! Und da die Produktionsmittel dafür nicht sonderlich teuer sind, entstehen dafür nahezu keine Kosten, so dass sich auch die Frage der Vergütung für digitale Werke nicht mehr so stellt wie in der analogen Welt – zumindest sofern nicht erst eine (kommerzielle) digitale Infrastruktur geschaffen und finanziert werden muss.

Überhaupt scheint sich mittlerweile eine andere Haltung zu Medien durchzusetzen: vor der Erfindung des Drucks mit beweglichen Lettern waren Bücher extrem kostbare Einzelstücke. Mit dem Buchdruck begann das Zeitalter der Massenkommunikation, in dem Medien vergleichsweise einfach, schnell und preiswert hergestellt werden konnten. Abgesehen von Rundfunk und Kinofilmen war es aber weiterhin üblich und auch notwendig, Medien physisch zu besitzen, um sie nutzen zu können.

Dies wird mittlerweile zunehmend überflüssig, da Streaming-Dienste ebenso wie Online-Büchereiangebote (z.B. Onleihe) und andere Anbieter Medien zur Nutzung „on demand“, also bei Bedarf zur Verfügung stellen. Dafür ist in der Regel eine einmalige oder monatliche bzw. jährliche Gebühr fällig, die zur Nutzung des Portals und der dort hinterlegten Medien berechtigt. Diese können dann für einen befristeten Zeitraum – bei Büchern beispielsweise für zwei Wochen, bei Filmen für zwei Tage – heruntergeladen und damit ausgeliehen werden. Bei Streaming-Diensten auf digitalen Endgeräten von Smartphone bis Smart-TV werden die Daten dagegen über entsprechende Apps „live“ zur Wiedergabe übertragen und liegen damit gar nicht mehr beim Nutzer vor.

Du sollst nicht stehlen!

Daneben gibt es aber auch unzählige Seiten im Internet, die Medien scheinbar kostenlos zum Download anbieten. Darunter finden sich zum einen etliche Fallen, die in Wirklichkeit zu so genannten Linkfarmen gehören – Websites, die nur untereinander verlinken, um deren scheinbare Bedeutung zu erhöhen – oder dem Nutzer Schadsoftware unterschieben wollen. Und zum anderen gibt es zahlreiche Seiten und Foren, die Bücher, Filme, CDs und Co ohne Rücksicht auf Urheberrechte zum Download anbieten. Wer solche Möglichkeiten nutzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er bzw. sie strafrechtlich belangt werden kann – jedes Endgerät kann im Zweifelsfall über die IP-Adresse identifiziert werden. Und die Werke anderer einfach zu kopieren ist genauso Diebstahl, wie im Laden etwas mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Das gleiche gilt natürlich, wenn ich Medien, die ich besitze, auf eine solche Seite hoch lade und anderen damit zur Verfügung stelle. Und wenn ich noch so begeistert von dem neuen Musikstück bin und alle Welt an meiner Begeisterung teilhaben lassen möchte – es ist rechtlich sicherer, wenn ich davon absehe.

Alles, was Recht ist

Aber mache ich mich auch schon strafbar, wenn ich für meine Freunde eine Kopie der neuen CD mache? Dass es weniger aufwändig geworden ist, eine CD zu kopieren oder in MP3 zu konvertieren als früher eine Schallplatte zu überspielen, spricht nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Privatkopie – nur sollten es wie in der „analogen Welt“ nicht mehr als sieben Freundinnen oder Freunde sein, mit denen ich meine musikalischen Vorlieben teile. Mit dieser Begrenzung wird versucht, den privaten Bereich irgendwie näher zu fassen. Denn es darf sich bei rechtlich einwandfreien Vervielfältigungen immer nur um eine private Nutzung handeln; jegliche öffentliche oder sonstige Vorführung ist erst einmal untersagt.

Und das gilt nur für Musik und Filme: bei Software gelten wieder anderer Spielregeln, die abhängig sind von dem Lizenzmodell, unter dem diese zu erwerben ist. Häufig sehen die AGB der Softwarehersteller eine Überlassung vor, womit der Besitz nicht wirklich an mich als Käufer übergeht. Selbst bei sogenannter Shareware, die ich vor dem Kauf ausprobieren kann, kann der Urheber festlegen, dass sie nicht kopiert werden darf.

Apropos Kopieren: sobald ein Kopierschutz vorhanden ist, hat die Privatkopie auch keine Chance mehr. Denn diesen zu „umgehen“ ist wiederum verboten, womit die meisten digitalen Bücher und Filme für das Teilen mit Freunden außen vor sind.

Anders sieht die Sache aus, wenn ich auf vorhandene Medien im Netz verlinke. Dann kann ich diese Links teilen, z.B. zu einem YouTube-Video, das vielleicht sogar vom Urheber oder der Plattenfirma online gestellt wurde – zumindest so lange ich nicht auf erkennbar illegale Quellen verlinke. Allerdings darf es sich dabei meist nur um Text-Links handeln, da Vorschaubilder ggf. schon wieder dem Urheberrecht unterliegen.

Auch wenn ich selbst Medien erstelle, z.B. in medienpädagogischen Projekten, muss ich die Urheberrechte achten und entweder die entsprechenden Rechte der Nutzung oder Bearbeitung erwerben, oder – was sowohl aus Kostengründen wie auch mit Blick auf den damit verbundenen Aufwand realistischer ist – auf lizenzfreie Quellen ausweichen. Mit diesem Suchbegriff „lizenzfrei“ bzw. „royalty free“ lassen sich beispielsweise entsprechende Seiten finden; medienpädagogische Seiten halten oft entsprechende Listen parat.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Nutzung eines Fotos für die Website oder von Musik für das eigene Video in jedem Fall kostenlos und „einfach so“ möglich ist: der Urheber hat stets das Recht festzulegen, welche Nutzung erlaubt ist und welche nicht. Und manche Plattformen ändern mit der Zeit auch ihr Geschäftsmodell und was gestern noch kostenfrei und unproblematisch für kreative Projekte nutzbar war, bedarf heute einer „Lizenz“, die einmalig oder regelmäßig zu bezahlen ist. Im Zweifelsfall gilt: den Urheber anfragen und die Nutzung für ein konkretes Projekt genehmigen lassen – manche Künstler fördern dies sogar!

Zitieren, sampeln, retuschieren

Und wie ist das mit einem Sample aus einem Musikstück, der Bearbeitung eines Bildes in entsprechender Software oder eben einem Textzitat? Die korrekte Nennung der Quelle gilt in jedem Fall als das Mindeste, was zu tun ist. Ansonsten sind die Grenzen – leider – noch sehr eng gesteckt, sofern das Zitat nicht in einem wissenschaftlichen Kontext steht. Eine angekündigte Überarbeitung des Urheberrechts, die es z.B. in medienpädagogischen Projekten erlaubt, Medien in angemessenem Rahmen kreativ zu nutzen, steht noch aus. Allerdings hat im vergangenen Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit zwischen dem Produzenten HipHop-Produzenten Moses Pelham und der Gruppe Kraftwerk für Aufsehen gesorgt. Dieses stärkte grundsätzlich die Kunstfreiheit und ist damit ein Gegengewicht zum geltenden Urheberrecht. Andernfalls wären Samplings, wie sie für HipHop typisch sind, gar nicht möglich. Entscheidend ist aber auch dabei die eigene Kreativität, mit der aus vorhandenen Materialien etwas Neues geschaffen wird.

Creative Commons: Teilen als Prinzip

Die Idee, nicht alles besitzen zu wollen, sondern auch eigene Werke, die sonst urheberrechtlich geschützte wären, anderen zur Verfügung zu stellen um Kreativität und Austausch zu fördern, setzt sich erfreulicherweise immer mehr durch. Den rechtlichen Rahmen dafür bieten die Creative Commons-Regelungen.

Diese Bewegung, die es seit 15 Jahren gibt, will verständliche und einfach zu nutzende Urheberrechts-Lizenzen fördern, die allen Menschen das Recht einräumen, kreative Werke zu den Bedingungen des Urhebers frei zu nutzen. Namensnennung ist immer Pflicht (by); darüber hinaus kann ich als Urheber festlegen, ob meine Schöpfungen genau so, wie ich sie erstellt habe verwendet werden müssen (non derivates, nd)) oder ob sie auch bearbeitet und dann zu den gleichen Bedingungen weitergegeben (share alike, sa) werden dürfen, und ob sie nur für nicht-kommerzielle Projekte (nc) genutzt werden können.

Die Idee dahinter ist eben nicht, möglichst viel Geld mit der eigene Kreativität zu generieren, sondern zu einem Pool beizutragen, den alle nutzen können – und so nebenbei selbst auch als kreativer Kopf bekannt zu werden.

Zum Video “Teilen im Netz” aus der Serie “…und es hat Klick gemacht”

Autor: Prof. Andreas Büsch, Leiter der Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der Kath. Hochschule Mainz

Links und Materialien:

medienblau (2010): DVD Urheberrecht in Schule und Alltag. URL: http://medienblau.de/de/50/p1/purheberrecht-in-schule-und-alltagp.html/25/

Valje Djodjevic, Robert A. Gehring, Volker Grassmuck, Till Kreutzer und Matthias Spielkamp (Hrsg). (2008): Urheberrecht im Alltag. Kopieren. Bearbeiten, Selber machen (iRights.info). Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung (Schriftenreihe, Bd. 655). 2. Auflage 2008. Als PDF downloadbar unter http://www.bpb.de/system/files/pdf/0GKFWO.pdf

saferinternet.at: Bilder und Videos im Netz. URL: https://www.staysafe.at/fileadmin/documents/Flyer/Flyer_Bilder_Videos.pdf

Weitere Materialien zum Thema Rechte im Netz finden Sie in unserer Material-Datenbank:  http://mekomat.de/?s=Urheberrecht

Edit: 17.11.2021
– Das erwähnte Video ist bei katholisch.de nicht mehr verfügbar, aber im Portal der Kirchlichen Medienzentralen.
– Der EuGH hat das o.g. Urteil aufgehoben und an den BGH zurückverwiesen, der seinerseits 2020 jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.

Edit 14.12.2022: Link zu nicht mehr verfügbarem Material entfernt

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