Datenschutz & Privatsphäre

Symbolbild Hacker/Datensammler
Foto: Sergey Nivens – fotolia

Versteckte Datensammler im Alltag

Spätestens seit der Affäre um die National Security Agency (NSA) im Jahr 2013 dürfte jedem klar sein, dass man im Internet niemals wirklich anonym und unbeobachtet agiert. Nach der Enthüllung von als „Top Secret“ gekennzeichneten Dokumenten der NSA, durch den Whistleblower (=Hinweisgeber) Edward Snowden und den nachfolgenden Veröffentlichungen, war der Aufschrei und die Sorge um die eigene Privatsphäre der weltweiten Bevölkerung groß.

Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter legte offen, dass sowohl die Vereinigten Staaten, als auch das Vereinigte Königreich seit 2007 in großem Umfang die Telekommunikation und insbesondere das Internet global und verdachtsunabhängig überwachen. Dass auch Gebäude und Vertretungen der Europäischen Union sowie zahlreiche führende Politiker, wie z.B. Angela Merkel oder Francois Hollande abgehört wurden, führte im Zuge des Skandals zu weltweitem Aufsehen und Empörung.

Solche Lauschangriffe sind nicht nur Einzelvorkommnisse oder bloß die Sache nationaler Geheimdienste wie sich in letzter Zeit zunehmend bestätigt. Die Datensammlerei macht selbst vor Kinderzimmern nicht Halt. Ob die Puppe „My Friend Cayla“ oder der Roboter „i-Que“: immer häufiger sind auch Spielwaren für kleine Kinder mit W-Lan oder Bluetooth ausgestattet. Ein Problem dabei ist, dass Dritte, gegen den Willen der Nutzer, die Gadgets mit dem Internet verbinden können. Die Spielzeuge verfügen über ein Mikrofon und die Möglichkeit mit den Kindern in natürlicher Sprache  zu kommunizieren. Die so gesammelten Daten werden erfasst, weitergeleitet und können umfassend genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

Zumindest der Puppe „Cayla“ hat die Bundesnetzagentur im Februar 2017 einen Riegel vorgeschoben. Sie fordert dazu auf, die Kinderpuppe „Cayla“ zu zerstören, da diese – technisch betrachtet – eine verbotene Sendeanlage gemäß §90 Telekommunikationsgesetz (TKG) darstelle. Schon der Besitz einer solchen verbotenen Sendeanlage ist strafbar. Außerdem sei durch die Puppe eine unbemerkte Fernüberwachung möglich. Nun sind der Besitz, die Herstellung sowie der Vertrieb der Puppe in Deutschland verboten, um mögliche Verletzungen der Privatsphäre zu verhindern. Für eine Vertiefung des Themas „Vernetztes Spielzeug“ empfehlen wir den gleichnamigen klicksafe-Artikel.

Auch im Haushalt vieler Erwachsener finden solche Produkte mit eingebauten Mikrofonen immer mehr Anwendung. So beispielsweise der derzeit sehr populäre Trend zu Audio- Geräten, wie dem „Amazon Echo“ (besser bekannt als ‚Alexa‘), welches gleich über sieben eingebaute Mikrofone verfügt. Da das Gerät auf ein Aktivierungswort hört, lauschen die Mikrofone jederzeit mit, was bei Datenschützern die Alarmglocken schrillen lässt.

Bei solchen internetfähigen Geräten sollten NutzerInnen unbedingt überprüfen, ob diese eine ungeschützte Bluetooth-Schnittstelle (ohne Passwort) besitzen. Auf der Webseite des Herstellers können Sie sich darüber informieren, ob das gewünschte Spielzeug über ein individuelles Bluetooth-Passwort verfügt. Gleichermaßen sollte unter Begriffen, wie „Datenschutzbedingungen“, „Datenschutz“, „Privacy Statement“ auf der Hersteller-Website kritisch nachgelesen werden, welche Daten der Hersteller über die Spielzeug-Funktionen erhebt und wie diese Daten weiterverarbeitet werden.

Professor Andreas Büsch, der Leiter der Clearingstelle Medienkompetenz der  Deutschen Bischofskonferenz an der Katholischen Hochschule Mainz gibt im Videoformat “… und es hat klick gemacht” auf der Seite katholisch.de zum Thema Datenschutz einen Denkanstoß und stellt die Frage, wie mit persönlichen Informationen im Netz, wie etwa Bankverbindungen oder Informationen über die Gesundheit von Personen umgegangen werden soll? Büsch ist überzeugt, dass in dieser Hinsicht noch eine Menge Arbeit vor uns liegt, um tatsächlich Datenschutz an digitalen Endgeräten auch durchsetzen zu können.

Natürlich kann das Ziel nicht sein, die Internetnutzung immer weiter einzuschränken, um möglichst keine Datenspuren von sich zu hinterlassen. Jedoch geben gerade Kinder und Jugendliche online sehr viele personenbezogene Daten von sich preis. Insbesondere über soziale Netzwerke und Messenger wie Facebook, WhatsApp, Snapchat & Co., aber auch über neuere Dienste wie dem Videoportal YouNow, pflegen Teenies oft einen sehr großzügigen Umgang mit ihren persönlichen Daten.

Dies muss allerdings nicht immer bewusst oder sogar gewollt geschehen: nach dem Herunterladen einer App auf ein Smartphone oder Tablet greift diese über Berechtigungen auf unsere persönlichen und die Daten unserer SozialpartnerInnen zu. Deshalb sollte man sich vor der Installation vergewissern, welche Zugriffsrechte (z.B. auf die Kontaktliste, Kamera, Nachrichten…) man der jeweiligen App überträgt und überlegen, ob der Nutzen der App dennoch überwiegt.

Auf unserer Seite Mekomat.de finden Sie zu all diesen Themen das passende Infomaterial sowie zahlreiche Angebote für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen.

Hier ein paar ausgewählte Materialien zum Thema Datenschutz und Big Data:

Leitfäden für einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten auf Sozialen Netzwerken, wie u. a.  WhatsappFacebook, Snapchat oder Instagram können Sie ebenfalls auf Mekomat.de einsehen.

Edit 14.12.2022: Link zu nicht mehr verfügbarem Material entfernt

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